Zu den Aufgaben eines Betriebssystems gehören meist:
Speicherverwaltung
Zuweisung und Überwachung des Betriebsmittels Speicher (Haupt- und Hintergrundspeicher).
Führung von Tabellen der Speicherbelegung durch Benutzerjobs bzw. Prozesse (laufende Programme).
Bedienung von Anforderungen und Freigabe von Speicher.
Programm-(Prozess)-Verwaltung
Betreuung sämtlicher Prozesse (im Ablauf befindlicher Programme) im Rechnersystem.
Erzeugung von neuen Prozessen auf Anforderung des Betriebssystems bzw. anderer existierender Prozesse,
Entfernung von Prozessen aus dem System.
Kommunikation und Synchronisation von Prozessen untereinander (Interprozesskommunikation)
Geräte- und Dateiverwaltung
Effiziente Zuweisung von Ein-/Ausgabegeräten und Vermittlungseinheiten (Datenkanäle, Steuereinheiten), Vermeidung von Konflikten
Initiierung, Überwachung der Ausführung, Terminierung von Ein-/Ausgabevorgängen.
Verwaltung des Dateisystems. Erzeugung eines Namensraums mit zugehörigen Speicherobjekten und gegebenenfalls weiteren Objekten.
Rechteverwaltung. Voneinander unabhängige Benutzer/Programme dürfen sich gegenseitig nicht stören.
Abstraktion
Als Gerät aus der Sicht eines Betriebssystems bezeichnet man aus historischen Gründen alles, was über Ein-/Ausgabekanäle angesprochen wird. Dies sind nicht nur Geräte im herkömmlichen Sinn, sondern mittlerweile auch interne Erweiterungen wie Grafikkarten, Netzwerkkarten und anderes. Die (Unter-)Programme zur Initialisierung und Ansteuerung dieser „Geräte“ bezeichnet man zusammenfassend als Gerätetreiber.