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datenschutz_aus_technischer_und_rechtlicher_sicht_datenschutzgesetz

Inhaltsverzeichnis

Bedeutung

Die Bedeutung des Datenschutzes ist seit der Entwicklung der Digitaltechnik stetig gestiegen, weil Datenerfassung, Datenhaltung, Datenweitergabe und Datenanalyse immer einfacher werden. Technische Entwicklungen wie Internet, E-Mail, Mobiltelefonie, Videoüberwachung und elektronische Zahlungsmethoden schaffen neue Möglichkeiten zur Datenerfassung. Interesse an personenbezogenen Informationen haben sowohl staatliche Stellen als auch private Unternehmen. Sicherheitsbehörden möchten beispielsweise durch Rasterfahndung und Telekommunikationsüberwachung die Verbrechensbekämpfung verbessern, Finanzbehörden sind an Banktransaktionen interessiert, um Steuerdelikte aufzudecken. Unternehmen versprechen sich von Mitarbeiterüberwachung (siehe Arbeitnehmerdatenschutz) höhere Effizienz, Kundenprofile sollen beim Marketing helfen und Auskunfteien die Zahlungsfähigkeit der Kunden sicherstellen (siehe Verbraucherdatenschutz, Schufa, Creditreform). Dieser Entwicklung steht eine gewisse Gleichgültigkeit großer Teile der Bevölkerung gegenüber, in deren Augen der Datenschutz keine oder nur geringe praktische Bedeutung hat.

Vor allem durch die weltweite Vernetzung, insbesondere durch das Internet, nehmen die Gefahren hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten laufend zu („Das Internet vergisst nicht.“). Die Verlagerung (z.B. Outsourcing, Offshoring) von IT-Aufgaben in Regionen, in denen deutsche und europäische Gesetze nicht wirklich durchsetzbar sind und ausländische Regierungen Zugang zu nicht für sie bestimmte Daten suchen, macht Datenschutz praktisch oft wirkungslos. Datenschützer müssen sich deshalb zunehmend nicht nur mit den grundlegenden Fragen des technischen Datenschutzes (Datensicherheit) sondern besonders mit der effektiven Durchsetzbarkeit von Datenschutz auseinandersetzen, wenn sie Erfolg haben wollen.

Österreich

Rechtsgrundlage für den Datenschutz ist in Österreich das Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000). Die Einhaltung des Datenschutzes kontrolliert die Österreichische Datenschutzkommission. Deren geschäftsführendes Mitglied ist derzeit Waltraut Kotschy.

Möglich ist aber auch die zivilrechtliche Durchsetzung des Datenschutzes bei den ordentlichen Gerichten (insbesondere Löschung und Richtigstellung von fehlerhaften Daten).

Kritik

Kritiker wenden gerne ein, dass übertriebener Datenschutz oder Datenschutz am falschen Ort auch schädlich sein kann. Als Beispiele werden etwa als ungenügend empfundener Datenaustausch zwischen Behandelnden in der Medizin (Elektronische Patientenkarte) oder die Behinderung der Forschung angeführt. Hierzu ist jedoch zu bemerken, dass die für die Forschung meist ausreichende Verarbeitung pseudonymisierter oder gar anonymisierter Daten sehr viel weniger datenschutzrechtlich relevant ist als die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Auch die immer wieder von den Polizeien des Bundes und der Länder angeführte Kritik, der Datenschutz erschwere die Kriminalitätsbekämpfung, muss differenziert betrachtet werden: für viele der polizeilichen Maßnahmen ist entweder bereits deren Eignung zur Erreichung ihres Zwecks überhaupt nicht erwiesen oder aber das Verhältnis zwischen Nutzen (Sicherheit) und Schaden (Eingriff in die Freiheits- und Bürgerrechte) einseitig zuungunsten der Freiheitsrechte übergewichtet.

Hierzu ein fiktives Beispiel: Eine Totalüberwachung aller Bürger – also auch der bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen – würde das Kriminalitätsrisiko vermutlich senken, stellte jedoch unschwer zu erkennen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die grundrechtlich verbürgten Freiheitsrechte der Bürger dar. Auf Grundlage dieser Argumentation ist auch die Einführung von biometrischen Daten (Fingerabdruck, Gesichtsmaße, zukünftig eventuell Irisscan) und RFID-Chips in den Reisepass (Elektronischer Reisepass) umstritten.

Weiterhin besteht ein Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und dem Wunsch nach Transparenz im Verwaltungshandeln bzw. in der Politik. Dem Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz (z.B. dem Einblick in Emmissionswerte von Produktionsunternehmen oder der Höhe des Einkommens von Vorständen börsennotierter Unternehmen) steht das Interesse der Betroffenen am Schutz ihrer Daten gegenüber.

datenschutz_aus_technischer_und_rechtlicher_sicht_datenschutzgesetz.txt · Zuletzt geändert: 2008/10/23 22:00 (Externe Bearbeitung)